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Hier etwas genauer.

Mediation

In der Mediation erarbeiten Sie und weitere Beteiligte mit Unterstützung des/der Mediator:in eine einvernehmliche und eigenverantwortliche Lösung für Ihren Konflikt. Zentral ist die Suche nach einer optimalen gemeinsamen Lösung für alle Beteiligten unter Berücksichtigung der gegenseitigen Anliegen und Interessen. Als Mediator:in leiten und strukturieren wir Ihre Gespräche in einem respektvollen Rahmen. Soweit erforderlich werden Fachleute (Treuhänder:innen, Schätzer:innen, Kinderexpertin:nen etc.) hinzugezogen. Eine gelungene Mediation führt zu nachhaltigen Lösungen und tragfähigen Beziehungen für die Zukunft. Die Mediation eignet sich für jede Art von Konflikten.

Collaborative Law and Practice (CLP)

Sie wünschen sich eine einvernehmliche Lösung, möchten aber trotzdem eine eigene Anwältin oder einen eigenen Anwalt an Ihrer Seite. Collaborative Law & Practice (CLP) ist ein alternatives und bei Bedarf interdisziplinäres Konfliktlösungsverfahren, in welchem jeder Partei eine Anwältin oder ein Anwalt zur Seite steht. Der Anwaltsauftrag umfasst einzig das Verhandeln; eine spätere Vertretung in einem strittigen Verfahren vor Gericht in derselben Sache ist CLP-Anwälten und CLP-Anwältinnen nicht erlaubt. Ziel ist, die Verhandlungen im Rahmen des CLP-Verfahrens aussergerichtlich erfolgreich abzuschliessen. Nach Bedarf können weitere im CLP ausgebildete Fachpersonen (Coaches, Kinder- und/oder Finanzfachleute) beigezogen werden. Gerne klären wir mit Ihnen, ob ein CLP-Verfahren für Sie geeignet und sinnvoll ist.

Beratung

Umfassende Beratung ist wichtig, damit Sie Ihre Rechte kennen und die Weichen für das weitere Vorgehen stellen können. Wir zeigen Ihnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten auf und orientieren Sie über deren Chancen und Risiken. Gemeinsam mit Ihnen klären wir ab, welches Verfahren und welche Vorgehensweise Ihren Bedürfnissen am besten entsprechen. Wir bereiten mit Ihnen nach Bedarf Vergleichsgespräche vor und versuchen, mit der Gegenpartei eine aussergerichtliche Einigung zu finden. Eine gemeinsame Beratung ist sinnvoll, wenn Sie davon ausgehen, dass die offenen Punkte einvernehmlich gelöst werden können.

Zweitmeinung (2nd opinion)

Sie haben bereits einen Vereinbarungsentwurf erarbeitet oder eine Fachmeinung erhalten und sind sich nicht sicher, ob Ihre Interessen gut gewahrt sind? Eine Zweitmeinung (2nd Opinion) kann Ihnen in dieser Situation zu mehr Sicherheit verhelfen und Sie für weitere Verhandlungen stärken.

Verfahren vor Gericht und Behörden

Ein Verfahren vor Gericht oder Behörden ist manchmal unumgänglich. In diesen Fällen vertreten wir Sie in strittigen wie auch in nicht-strittigen Angelegenheiten. Wir erarbeiten die Grundlagen für das Verfahren, bereiten Sie umfassend darauf vor und setzen uns engagiert für Sie und Ihre Ziele ein. Dabei arbeiten wir fokussiert und kostenbewusst.

Ehe und Partnerschaft

Sie erhalten bei uns Antworten auf Ihre Fragen betreffend Ehe oder Partnerschaft, sei dies im Vorfeld, während deren Dauer oder im Hinblick auf eine Auflösung. Wir beraten Sie zu Fragen rund um die Finanzen (Budget, Alimente/Unterhalt für Sie und Ihre Kinder), Vermögen (Güterrecht) und Vorsorge sowie zu Kinderbelangen (Kindesverhältnisse, Elternschaft und Betreuung). Wir erarbeiten und prüfen Ehe- und/oder Erbverträge sowie Konkubinats- und Unterhaltsverträge.

Trennung und Scheidung

Wir beraten Sie in Übergangsprozessen und erstellen und prüfen Trennungs-/Scheidungsvereinbarungen. Wir begleiten Sie in aussergerichtlichen Verfahren (Mediation und CLP) oder vertreten Sie vor Gericht (Eheschutz- und Scheidungsverfahren sowie deren Abänderung). Wir bearbeiten mit Ihnen Themen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Vorsorge sowie sämtliche Kinderbelange (elterliche Sorge, Obhut und Betreuung). Dabei behalten wir die Bedürfnisse aller Familienmitglieder im Auge.

Kinderbelange

Sorgen Sie sich um das Wohl Ihres Kindes, sind Betreuung, Obhut, elterliche Sorge oder Unterhalt erstmals zu regeln oder anzupassen? Wir beraten Sie umfassend. Wir stehen Ihnen auch zur Seite, um Differenzen mit dem anderen Elternteil zu klären (z.B. Betreuungs- und Erziehungskonflikte, Fragen bei schulischen und/oder medizinischen Behandlungen). Ebenso sind wir bei Anliegen zu Elternschaft (Kindesanerkennung und Anfechtung Kindesverhältnis) und Adoption für Sie da. In Verfahren vor Kindesschutzbehörden (KESB) und Gerichten, bereits angeordneten Kindesschutzmassnahmen (Erziehungshilfen, Weisungen, Beistandschaften, ausserfamiliären Platzierungen) oder Kindesentführungen vertreten wir Sie vor Behörden und Gerichten.

Anwältin/Anwalt für Kinder und Jugendliche

Als Anwältin/Anwalt für Kinder und Jugendliche beraten wir dich bei Problemen mit Eltern, Familie, Schule, Geld oder Polizei. Bei Verfahren vor Gericht und Behörde vertreten wir deine Interessen und sorgen für die Einhaltung deiner Rechte. Wir hören deine persönlichen Anliegen/Wünsche und konkretisieren diese gemeinsam. Die Diskussion mit dir ist uns wichtig und wir suchen gemeinsam kreative und umsetzbare Lösungen für deine persönliche Situation. Du erhältst von uns eine Einschätzung über die Möglichkeiten und Grenzen deiner Anliegen und Wünsche. Für weitere Infos schreib uns eine E-Mail oder ruf uns an.

Beistandschaft für Erwachsene / Fürsorgerische Unterbringung

Prüft die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für Sie eine Beistandschaft bzw. wurde eine solche für Sie angeordnet oder halten Sie sich gegen Ihren Willen in einer psychiatrischen Klinik auf, so klären wir mit Ihnen die rechtliche Situation ab, prüfen passendere Unterstützungsangebote und stehen für Ihre Rechte und Wünsche gegenüber KESB, Ärzt:innen, Institutionen oder Gerichten ein. Fühlen Sie sich als Angehörige:r einer betroffenen Person ratlos, überfordert oder im Stich gelassen, besprechen wir gemeinsam Ihre Möglichkeiten.

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Krankheit, Unfall oder das Älterwerden können einschneidende Folgen haben und eine zeitweilige oder dauernde Urteilsunfähigkeit nach sich ziehen. Es empfiehlt sich deshalb, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und festzulegen, wer Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten betreuen soll sowie welche medizinischen Behandlungen vorgenommen werden dürfen. So vermeiden Sie, dass Fremde über Ihr persönliches Wohl entscheiden oder die Regelung Ihrer Finanzen übernehmen. Gerne beraten wir Sie und erarbeiten mit Ihnen Ihren Vorsorgeauftrag oder Ihre Patientenverfügung.

Erbrecht und Nachlassplanung

Beim Tod einer nahestehenden Person treten neben der persönliche Verarbeitung häufig auch rechtliche und finanzielle Fragestellungen auf. Wir beraten und unterstützen Betroffene, um gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu finden.Möchten Sie bereits zu Lebzeiten vorsorgen und festlegen, was mit Ihrer Immobilie, Ihrem Unternehmen oder weiteren Vermögenswerten geschehen soll? Gerne klären wir Sie über die individuell gestaltbaren Möglichkeiten auf und erarbeiten mit Ihnen eine für Sie massgeschneiderte Lösung.

Opferhilfe und Geschädigten­vertretung

Als Opfer einer Gewalttat beraten wir Sie über die strafrechtlichen Vorgehensweisen und klären für Sie ab, ob Ihnen Schadenersatz- oder Genugtuungsansprüche zustehen. Wir vertreten Sie vor Gerichten und Behörden und unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem/der Täter:in, der kantonalen Opferhilfestelle, den weiteren Behörden oder den Versicherungen.

Strafverteidigung

Ein Strafverfahren ist belastend und kann existenzbedrohend werden. Kenntnis des Verfahrensablaufs, Einfühlungsvermögen sowie taktisches Verhalten sind Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Strafverteidigung. Ein Beratungsgespräch mit dem/der Strafverteidiger:in zum frühestmöglichen Zeitpunkt kann der entscheidende Umstand für eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch sein. Eine/n Strafverteidiger:in zu beauftragen ist kein Schuldeingeständnis, sondern der beste Weg, einer Strafverfolgung entgegenzutreten.